Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert die Einhaltung der Fangvorschriften der Europäischen Union in der Nord- und Ostsee sowie im Nordatlantik. Um zu erfahren, wie nachhaltige Fischerei in der deutschen Wirtschftszone der Ostsee in der Praxis aussieht, hat der Autor das Fischereischutzboot SEEADLER mehrere Tage lang bei seiner Arbeit auf See begleitet.
Im Auftrag des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) bereedert die BLE drei Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe. Die BLE ist zuständig für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischmarktordnung, die Marktbeobachtung und Berichterstattung, Versorgungs- und Bedarfsanalysen und außenwirtschaftliche Fragen der Fischwirtschaft. In ihrer Verantwortung liegt auch die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten und die Erteilung von Fischereierlaubnissen. Mit den Schutzbooten überwacht sie auf See die Einhaltung nationaler und internationaler fischereirechtlicher Vorschriften. Die Inspektoren kontrollieren die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Fanggeräte, Netze sowie die für den Fischfang notwendigen Lizenzen und Papiere. Der bereits gefangene Fisch wird entsprechend der EU-Vorgaben auf Fischart, Menge und Mindestgröße geprüft.
Rund 250 Kontrollen führt die Besatzung dieses ”Amtsschiffes” jährlich durch. Zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter. Es geht um die Aufrechterhaltung der Fischbestände in Nord- und Ostsee. Die EU schreibt für die einzelnen Fischarten Fangquoten vor. Wie viel jeder einzelne Fischereibetrieb beziehungsweise jeder Kutter fangen darf, legt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fest.
Fotos: Peter Pospiech