Die Maschen der Fischer

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert die Einhaltung der Fangvorschriften der Europäischen Union in der Nord- und Ostsee sowie im Nordatlantik. Um zu erfahren, wie nachhaltige Fischerei in der deutschen Wirtschftszone der Ostsee in der Praxis aussieht, hat der Autor das Fischereischutzboot SEEADLER mehrere Tage lang bei seiner Arbeit auf See begleitet.

Fischereischutzboot SEEADLER.Auf der Brücke der SEEADLER werden Vorbereitungen für eine Kutterüberprüfung getroffen.BLE- Inspektoren bereiten ein Speedboot vor. Im Hintergrund wartet der Fischkutter auf die Kontrolle.BLE- Inspektoren auf dem Weg zur Kontrolle eines Fischkutters.Die Crew des Kutters erwartet die BLE-Inspektoren an der Reeling.Vom Kapitän des Kutters erhalten die Inspektoren Einblick in die Schiffspapiere.Das Netz wird eingeholt.Das Netz ist prall gefüllt und wird in dem Laderaum entleert.BLE-Inspektoren begutachten ein leeres Netz.Der Fisch ist zu klein und wird über Bord geworfen.Der Kutterkapitän nach der Kontrolle.

Im Auftrag des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) bereedert die BLE drei Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe. Die BLE ist zuständig für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischmarktordnung, die Marktbeobachtung und Berichterstattung, Versorgungs- und Bedarfsanalysen und außenwirtschaftliche Fragen der Fischwirtschaft. In ihrer Verantwortung liegt auch die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten und die Erteilung von Fischereierlaubnissen. Mit den Schutzbooten überwacht sie auf See die Einhaltung nationaler und internationaler fischereirechtlicher Vorschriften. Die Inspektoren kontrollieren die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Fanggeräte, Netze sowie die für den Fischfang notwendigen Lizenzen und Papiere. Der bereits gefangene Fisch wird entsprechend der EU-Vorgaben auf Fischart, Menge und Mindestgröße geprüft.
Rund 250 Kontrollen führt die Besatzung dieses ”Amtsschiffes” jährlich durch. Zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter. Es geht um die Aufrechterhaltung der Fischbestände in Nord- und Ostsee. Die EU schreibt für die einzelnen Fischarten Fangquoten vor. Wie viel jeder einzelne Fischereibetrieb beziehungsweise jeder Kutter fangen darf, legt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fest.

Fotos: Peter Pospiech

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.