Für mobile Arbeitsmaschinen sowie für Binnenschiffe gelten in Europa ab dem Jahr 2019 die strengsten Emissionsgrenzwerte weltweit.
Positiv bewertet der VDMA, dass die Verordnung am 5. Juli 2016 mit großer Mehrheit im europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die Maschinenbauer brauchen eine verlässliche Gesetzgebung bei der hohe Anforderungen an den Gesundheits- und Umweltschutz mit technisch und wirtschaftlich vertretbaren Lösungen einhergehen.
„Seit der Einführung der Richtlinie 97/68/EG, die erstmals im Jahr 1999 mit der Stufe I verbindliche Grenzwerte für mobile Maschinen vorschrieb, wurden die Schademissionen bereits erheblich reduziert.“ hebt Peter Müller-Baum, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbands Motoren und Systeme, die bisherigen Leistungen der Industrie in diesem Zusammenhang hervor. „Bereits heute emittieren Motoren rund 95 Prozent weniger NOx und Partikelmasse als Motoren der ersten Abgasstufe“, erläutert Müller-Baum. Mit der nun verabschiedeten Stufe V werden erstmals alle Leistungskategorien erfasst und für die stückzahlstarken Leistungskategorien von 19 kW bis 560 kW ein Grenzwert für die Partikelanzahl eingeführt, was insbesondere bei den unteren und oberen Leistungsklassen einen immensen Aufwand bedeutet. Die für mobile Maschinen in der Welt einzigartigen Grenzwerte bedeuten freilich auch ein für Maschinenhersteller aufwändiges Ausscheren aus der Harmonisierung mit den USA. Für die Industrie wichtig und richtig ist, dass zentrale VDMA-Positionen für das Inverkehrbringen von Austauschmotoren sowie eine Verlängerung der Übergangsfristen ihren Weg in die Verordnung gefunden haben.
Abgasgrenzwerte für Binnenschiffsantriebe
Für Binnenschiffe werden nun ebenfalls ambitionierte Grenzwerte festgelegt, die durch die Einführung des Partikelanzahlgrenzwerts für Motoren ab 300 kW strenger sind als in den USA, wo bislang die strengsten Limits galten. Der VDMA-Forderung nach einer Harmonisierung mit dem bedeutenden US-Markt wurde damit nicht Rechnung getragen. Für die wenigen Motoren, die auf europäischen Binnengewässern neu zum Einsatz kommen, müssen somit teure Sonderlösungen entwickelt werden. Dies könnte die Einführung sauberer Motoren verzögern und sich als nachteilig für die Luftqualität erweisen.
Die Zustimmung des Europäischen Rats zur Emissionsverordnung wird in den kommenden Wochen erwartet, gefolgt von der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im dritten Quartal 2016. Die für die Typgenehmigung der Motoren noch notwendigen ergänzenden Rechtsakte müssen nun ebenfalls zügig verabschiedet werden, um der Industrie die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu geben, fordert der VDMA.
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hält die Maßnahme nach eigenen Aussagen für „überambitioniert“ und technisch nicht machbar.
Übersicht Grenzwerte für Binnenschiffsantriebe:
Sie gelten für neu in den Verkehr gebrachte Motoren, sowohl für Antriebs- als auch Bordstromerzeuger. Bereits installierte Motoren sind davon nicht betroffen.
Für die Kategorie IWP*-1 bis IWP*-3 müssen neu in den Verkehr gebrachte Motoren die Stufe V ab 2019, die Kategorie IWP*-4 ab 2020 erfüllen.
Die Typgenehmigung dieser Motoren muss dagegen je ein Jahr früher nach Stufe V erfolgen.
* IWP / Inland Waterway Vessels Propulsion
Beitrag: VDMA / PP