Die Elbfahrrinnenanpassung kommt – Gericht benennt Mängel im Verfahren, die jedoch behoben werden können

Grosscontainerschiffe im Hamburger Hafen
Grosscontainerschiffe im Hamburger Hafen. © HHM

Fahrrinnenanpassung Elbe verzögert sich erneut

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem heutigen Urteil die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich unterstrichen. Die Fahrrinnenanpassung wird kommen. Das Gericht hat die für das Verfahren wichtigsten Fragen mit seinem Urteil geklärt. Jetzt geht es für Hamburg und den Bund darum, das Verfahren zu ergänzen. Für die Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel muss der Schutz verbessert werden. Wie genau das auszusehen hat und wie lange das Projekt sich dadurch verzögert, wird jetzt zu beurteilen sein, wenn die Hinweise des Gerichts dazu genau geprüft sind. Teilweise hat das Gericht außerdem die Regelungen der Planfeststellungsbeschlüsse zur Kohärenzsicherung beanstandet, aber gleichzeitig betont, dass diese Mängel geheilt werden können und nicht zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führen.

Die sonstigen Rügen der Kläger greifen laut Bundesverwaltungsgericht nicht durch. Zitat aus der Pressemeldung des Gerichts: „Die Planfeststellungsbeschlüsse leiden weder an beachtlichen Verfahrensmängeln noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war im ergänzenden Verfahren ebenfalls nicht erforderlich. Die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morphodynamischen Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu beanstanden. Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die Planfeststellungsbehörden durften angesichts der Entwicklung der Schiffsgrößen von einem entsprechenden Verkehrsbedarf ausgehen. Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer geschützter Arten, etwa der Finte oder von Brutvögeln, haben die Planfeststellungsbehörden zu Recht verneint. Die habitatschutzrechtliche

Alternativenprüfung begegnet ebenfalls keinen Bedenken, namentlich mussten sich die Vorhabenträger nicht auf eine Hafenkooperation verweisen lassen. Das Vorhaben verstößt auch weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch läuft es dem Verbesserungsgebot zuwider. Mögliche Beeinträchtigungen der in erster Linie maßgeblichen biologischen Qualitätskomponenten sind nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlechterung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen.“

Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Die erörterten Rechtsfragen betrafen dabei teilweise rechtliches Neuland. Es wird jetzt erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden ist. Angesichts der rasant wachsenden Schiffe ist Hamburg langfristig darauf angewiesen, seine seewärtige Zufahrt an diese technische Entwicklung anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hamburg zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen angelaufen werden kann und sein Hafen wettbewerbsfähig bleibt.

Senator Frank Horch sagt dazu: „Wir haben jetzt endlich Rechtssicherheit. In der Sache haben wir Recht bekommen. Doch auch wenn wir jetzt wegen gestiegener Anforderungen des Umweltrechts abermals die Genehmigungsgrundlagen ergänzen müssen, gibt es keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird. Der Hamburger Hafen ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftsmotor, der allein hier in Norddeutschland mehr als 150.000 Arbeitsplätze schafft. Als ein bedeutender Welthafen fungiert der Hafen heute als eine Drehscheibe für ganz Deutschland im internationalen Warenverkehr, die alle benötigten Dienstleistungen rund um den Warentransport bietet. Die heutige Entscheidung kostet leider noch einmal Zeit. Nun werden wir so schnell wie möglich die nächsten Schritte planen und umsetzen.“

Beitragsfoto: © HHM

Vorheriger ArtikelDoosan liefert 77.000 kW für 21.000 TEU-Schiff
Nächster ArtikelAlle reden von LNG – aber wussten Sie schon, dass…