Weil es in der Seeschifffahrt und Fischerei viele Besonderheiten gibt, hat die Selbstverwaltung der BG Verkehr für diese Branchen eine eigene Unfallverhütungsvorschrift beschlossen. Sie ist am 1. April in Kraft getreten.
Die BG Verkehr bietet ihren Mitgliedsunternehmen mit der neuen DGUV Vorschrift 84 „Seeschifffahrt“ eine Handlungshilfe für den sicheren Alltag an Bord. Die UVV See von 1981 (Fassung 2011) ist nicht mehr gültig. Wer sich intensiver mit den Inhalten der neuen Unfallverhütungsvorschrift beschäftigen möchte, kann dazu die kostenlose Beratung oder Seminare des Geschäftsbereichs Prävention in Anspruch nehmen.
Bestellung und Download
Die DGUV Vorschrift 84 „Seeschifffahrt“ ist direkt bei den Aufsichtspersonen der BG Verkehr erhältlich, außerdem im Medienkatalog oder durch Bestellung im Referat Seeschifffahrt.
E-Mail: Seeschifffahrt@bg-verkehr.de, Telefon: 040 3980-2754
PDF zum Herunterladen in deutscher und englischer Fassung: