Kernenergie in EU-Vorschriften für grünen Wasserstoff aufgenommen

Lt. EURACTIV, dem paneuropäischen Mediennetzwerk, hat die Europäische Kommission die lang erwarteten Vorschriften vorgelegt, die festlegen, unter welchen Umständen Wasserstoff als aus “erneuerbaren” Energiequellen stammend bezeichnet werden kann. In letzter Minute erhielt Paris auch die Anerkennung für kohlenstoffarmen Wasserstoff, der aus Kernenergie erzeugt wurde. Im Zuge der Umstellung Europas auf Wasserstoff wird befürchtet, dass Elektrolyseure, die den gasförmigen Brennstoff erzeugen, die Nachfrage nach Strom in die Höhe treiben und den für andere Zwecke bestimmten erneuerbaren Strom kannibalisieren. Um dies zu verhindern, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Vorschriften ausgearbeitet, die sicherstellen sollen, dass grüner Wasserstoff nur “zusätzliche” erneuerbare Stromquellen nutzt. Nach mehr als einem Jahr Verzögerung aufgrund intensiver Lobbyarbeit aus Paris und Berlin hat die EU-Exekutive diese Vorschriften schließlich am 10. Februar angenommen. Um sicherzustellen, dass grüner Wasserstoff nur aus “zusätzlichem” erneuerbarem Strom hergestellt wird, hat die Kommission versucht, seine Produktion zeitlich und räumlich zu koppeln. Wie eng der Zusammenhang sein muss – stündlich oder vierteljährlich, in einem Abstand von 50 Kilometern oder aus einem Nachbarland – ist seither Gegenstand heftiger Debatten, wobei die Industrie auf lockerere Regeln drängt und die Umweltschützer auf einem engen Zusammenhang bestehen, um eine Kannibalisierung zu vermeiden. Nach monatelangem Zögern traf die Kommission schließlich eine Entscheidung und legte zwei wichtige Kriterien fest:

– Bis 2030 muss die Wasserstoffproduktion stündlich an die Produktion erneuerbarer Energien angepasst werden. Bis dahin wird die Korrelation auf monatlicher Basis festgelegt.

– Bis 2028 müssen die Wasserstoffproduzenten nachweisen, dass ihre Elektrolyseure an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angeschlossen sind, die nicht älter als 36 Monate sind.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die Kriterien für die zeitliche und räumliche Korrelation im Prinzip irrelevant werden, sobald 90 % der Stromerzeugung in einem bestimmten Land aus erneuerbaren Quellen stammen. Französische Politiker haben sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass grüner Wasserstoff nicht nur aus erneuerbaren Energien, sondern auch aus kohlenstoffarmem Atomstrom stammt.

Die Europäische Kommission hat die lang erwarteten Regeln vorgelegt, die festlegen, unter welchen Umständen Wasserstoff als aus “erneuerbaren” Energiequellen stammend gekennzeichnet werden kann. In letzter Minute hat Paris auch die Anerkennung für kohlenstoffarmen Wasserstoff aus Atomstrom durchgesetzt.

Im Zuge der Umstellung Europas auf Wasserstoff wird befürchtet, dass Elektrolyseure, die den gasförmigen Brennstoff erzeugen, die Stromnachfrage in die Höhe treiben und den für andere Zwecke bestimmten erneuerbaren Strom kannibalisieren.

Um dies zu verhindern, arbeitet die Europäische Kommission an einem Regelwerk, das sicherstellen soll, dass grüner Wasserstoff nur “zusätzliche” erneuerbare Stromquellen nutzt.

Nach mehr als einem Jahr Verzögerung aufgrund intensiver Lobbyarbeit aus Paris und Berlin hat die EU-Exekutive diese Regeln schließlich am Freitagabend (10. Februar 2023) verabschiedet, wie aus Dokumenten hervorgeht, die EURACTIV vorliegen.

Um sicherzustellen, dass grüner Wasserstoff nur aus “zusätzlicher” erneuerbarer Energie hergestellt wird, versuchte die Kommission, seine Produktion zeitlich und räumlich zu koppeln. Nach diesem Prinzip könnte zum Beispiel ein spanischer Wasserstoffproduzent nicht behaupten, dass der Wasserstoff aus erneuerbaren Energien stammt, wenn der verwendete Strom aus Schweden kommt.

Wie eng der Zusammenhang sein muss – stündlich oder vierteljährlich, im Abstand von 50 Kilometern oder aus einem Nachbarland – ist seither Gegenstand heftiger Debatten, wobei die Industrie auf lockerere Regeln drängt und die Umweltschützer auf einer engen Korrelation bestehen, um eine Kannibalisierung zu vermeiden.

Nach monatelangem Zögern traf die Kommission schließlich eine Entscheidung und legte zwei wichtige Kriterien fest:

– Bis 2030 muss die Wasserstoffproduktion stündlich an die Produktion erneuerbarer Energien angepasst werden. Bis dahin wird die Korrelation auf monatlicher Basis festgelegt.

– Bis 2028 müssen die Wasserstoffproduzenten nachweisen, dass ihre Elektrolyseure an Anlagen für erneuerbare Energien angeschlossen sind, die nicht älter als 36 Monate sind.

Mit diesen Kriterien wird die europäische Wasserstoffindustrie nun entlastet.

“Es ist von größter Bedeutung, dass nun endlich Rechtssicherheit herrscht, damit Investitionen getätigt werden können”, sagte Jorgo Chatzimarkakis, Geschäftsführer der Lobbygruppe Hydrogen Europe.

Bis jetzt hätten die Wasserstoffinvestoren “mit den Hufen gescharrt”, um endgültige Investitionsentscheidungen in Europa zu treffen, sagte er gegenüber EURACTIV.

Hydrogen Europe hatte zuvor vor einem Exodus von Wasserstoffunternehmen über den Atlantik gewarnt, nachdem in den USA der Inflation Reduction Act verabschiedet worden war.

Französischer Sieg

Grundsätzlich geht die Europäische Kommission davon aus, dass die Kriterien der zeitlichen und räumlichen Korrelation irrelevant werden, sobald 90 % der Stromerzeugung in einem bestimmten Land aus erneuerbaren Quellen stammen.

In diesem Punkt hat Frankreich einen großen Sieg errungen.

Seit Monaten setzten sich französische Politiker in Brüssel dafür ein, dass grüner Wasserstoff nicht nur aus erneuerbaren Energien, sondern auch aus kohlenstoffarmer Kernenergie erzeugt werden sollte.

“Es besteht heute die reale Gefahr, dass die Diskussionen in Brüssel dazu führen, dass sehr hohe Ziele für erneuerbaren Wasserstoff für die Industrie festgelegt werden […], ohne den Anteil des Wasserstoffs zu berücksichtigen, der aus Atomstrom erzeugt werden kann”, sagte die französische Energieministerin Agnès Pannier-Runacher.

Ihrer Meinung nach bedeutet dies, dass ein Land wie Frankreich Gefahr läuft, daran gehindert zu werden, seinen kohlenstofffreien Strom zur Erzeugung von Wasserstoff zu nutzen.

“Das macht keinen Sinn, ist absurd und steht vor allem im Widerspruch zu unseren europäischen Dekarbonisierungszielen”, sagte sie letzte Woche vor einer kleinen Gruppe von Journalisten.

Diese Gefahr scheint nun gebannt zu sein. Nach den am Freitag verabschiedeten Regeln werden Länder mit einem kohlenstoffarmen Strommix von der Zusätzlichkeitsregel ausgenommen, sofern sie nachweisen können, dass der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt – auch aus bestehenden.

Um dies nachzuweisen, müssen die Wasserstoffproduzenten so genannte Stromabnahmevereinbarungen (Power Purchase Agreements, PPA) vorlegen, die es den Abnehmern ermöglichen, erneuerbare Energie zu einem vorhersehbaren Preis zu kaufen, und den Erzeugern gleichzeitig helfen, die Finanzierung ihrer Projekte zu sichern.

Die Ausnahmeregelung gilt, wenn die durchschnittliche Kohlenstoffintensität des für die Wasserstoffproduktion verwendeten Stroms “in einer Gebotszone liegt, in der die Emissionsintensität von Strom unter 18 gCO2eq/MJ liegt”, so der Kommissionsvorschlag.

Das bedeutet, dass die Ausnahmeregelung gilt, solange die Stromerzeugung eines Landes weniger als 65 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde ausstößt, so EURACTIV.

Und von allen 27 EU-Ländern erfüllen nur Frankreich und Schweden dieses Kriterium. Im Jahr 2021, als die französische Kernkraftflotte fast vollständig in Betrieb war, lagen die französischen Stromemissionen bei 56 g CO2e pro kWh. Schweden wiederum kommt auf einen Durchschnittswert von 28 g CO2e/kWh.

Darüber hinaus werden alle grünen Kriterien, die den europäischen Herstellern auferlegt werden, auch für aus dem Ausland importierten Wasserstoff gelten – ein weiterer Sieg für Frankreich, das sich gegen den Druck aus Berlin wehrte, lockere Kriterien für importierten Wasserstoff einzuführen.

Alles in allem “geht dies in die Richtung der Länder, die die Kernenergie befürworten, aber auch derjenigen, die Importe ablehnen”, bestätigt Mikaa Mered, Dozentin für Wasserstoffmärkte, Diplomatie und Geopolitik an der Sciences Po in Paris.

Industrie entlastet

Nach Ansicht von Hydrogen Europe ist es auch das Verdienst des Europäischen Parlaments, die Regeln für die EU-Hersteller flexibler zu gestalten.

In der Tat sagten die Gesetzgeber im Parlament Anfang dieser Woche eine geplante Gesprächsrunde über die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien ab und nannten als Grund das Fehlen von Vorschriften über die Zusätzlichkeit von Wasserstoff – ein Schritt, der den Druck auf die EU-Exekutive erhöhte, ihren Vorschlag voranzutreiben.

Josche Muth, Leiter der Abteilung für regulatorische und öffentliche Angelegenheiten P2X beim dänischen Stromversorger Ørsted, gehörte zu denjenigen, die sich zufrieden mit dem neuen EU-Regelwerk zeigten.

“Es ist großartig, dass es endlich angenommen wurde, denn bisher haben weniger als 10% der Projekte eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen”, sagte Muth gegenüber EURACTIV. Die Industrie sei “sehr daran interessiert”, dass der “Wasserstoffmarkt schneller Gestalt annimmt”, fügte er hinzu.

Die eigentlichen Texte, die EURACTIV einsehen konnte, müssen noch offiziell im Register der delegierten Rechtsakte der EU veröffentlicht werden. Es werden jedoch keine Änderungen in letzter Minute erwartet.

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.