Am 11. Januar 2018 war wie folgt in der Hansa-Online zu lesen:
„Beamte der Wasserschutzpolizei haben bei einer Kontrolle des von Evergreen eingecharterten Containerschiffs »Tokyo Triumph« in Hamburg diverse Verstöße gegen meeresumweltrechtliche Vorschriften festgestellt. Schon im November 2017 war das Schiff auffällig geworden.
Bei dem 366 m langen unter der Flagge Singapurs fahrenden Frachter stellten die Beamten fest, dass der Leitende Ingenieur beim Einlaufen in das Emissionskontrollgebiet (ECA) Nordsee keine Berechnungen zur Umstellzeit von hoch- auf niedrigschwefligen Kraftstoff für die Hilfsdiesel durchgeführt hatte. Dies führte zum illegalen Verbrennen von nicht-konformem Kraftstoff. Außerdem hatte der 56-jährige Inder nach Auskunft der Wasserschutzpolizei in der vorgeschriebenen Dokumentation falsche Angaben zur Umstellzeit eingetragen.
Darüber hinaus habe trotz offener Außenbordsventile nicht die vorgeschriebene Chlorierung der Schiffsabwässer in der bordeigenen Abwasserbehandlungsanlage stattgefunden.
Bereits im November vergangenen Jahres hatte der 30-jährige indische Offizier bei einem Anlauf unbehandeltes Ballastwasser in den Hamburger Hafen gepumpt und damit gegen das erst im September 2017 in Kraft getretene Ballastwasser-Übereinkommen verstoßen. Bei der erneuten Kontrolle stellten die Beamten nach eigenen Angaben fest, dass das Ballastwassertagebuch »nicht vorschriftsmäßig geführt wurde«. Auch das Öl- und Mülltagebuch sei nicht vorschriftsmäßig durch den 47-jährigen indischen Kapitän des Schiffes geführt worden.
Bußgelder gegen drei Personen verhängt
Für die festgestellten Verstöße wurden gegen den Kapitän, den Ersten Offizier sowie dem Leitenden Ingenieur Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 21.843 € angeordnet.“
Anmerkung der Redaktion:
Ganz offensichtlich ist das vorgeschriebene Qualitätsmanagement an Bord der TOKIO TRIUMPH komplett missachtet worden bzw existiert nicht. Gleich vier MARPOL-Verstöße, sowie ein Verstoß gegen das Ballastwasserübereinkommen und das Wasserhaushaltsgesetz wurden von den Hamburger Wasserschutzpolizei-Beamten der MARPOL-Gruppe festgestellt die da sind:
MARPOL-Anlage 1: Öltagebuch
MARPOL-Anlage IV: Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser und Hamburgische Infektionsschutz Verordnung im Abwasser
MARPOL-Anlage: Schiffsmüll
MARPOL-Anlage VI: Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Seeschiffe sowie EU-Schwefel RL
Stellt sich abschließend die Frage: handelten die verantwortlichen Schiffsoffiziere (Nautik und Technik) aus eigenem Antrieb oder auf Anordnung der Reederei?
Auf jeden Fall ist die angeordnete geringe Sicherheitsleistung von 21.843 € ein weiteres Beispiel für die notwendige Überarbeitung des existierenden deutschen Bußgeldkataloges.
Sie heißen ECAs (Emissions-Überwachungsgebiete) – aber wird hier wirklich kontrolliert?