Umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei in der Nordsee bedrohen Familienbetriebe

Fischereischiff auf Fangfahrt.
Fangbeschränkungen bedrohen Familienbetriebe.

Die Bundesregierung plant in vier Meeresnaturschutzgebieten umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei zu erlassen. Alle vier liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ); sie heißen „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „Doggerbank“ sowie „Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht“. Es wird das teils widersprüchliche Vorgehen der Regierung und fehlende Basisdaten aus der Fischerei kritisiert.
„Die zunehmenden Einschränkungen bedrohen in besonderer Weise die Familienbetriebe mit ihren kleinen Kuttern“, stellt Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen fest. Dies habe bei den Fischern erhebliche Unruhe ausgelöst. Sie könnten die Beschneidung der Fanggebiete, neue Berichtspflichten, einen hohen Kontrollaufwand und die Konkurrenz durch industriemäßige Fischer kaum noch verkraften. „Aber wenn sie aufgeben, rücken Großbetriebe nach, die wesentlich intensiver fischen und enorme Schäden in der Natur anrichten können“, fürchtet Harrsen.
Er erinnert daran, dass die Fischerei an der deutschen Küste eine jahrhundertealte Tradition hat. Diese milde Art der Nutzung habe selbst in den Nationalparks so geringe Störungen verursacht, dass der ökologische Wert der Fanggebiete vor rund 15 Jahren die Anmeldung als Natura 2000-Gebiete rechtfertigte. Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. „Wir gingen davon aus, dass die ordnungsgemäßen Nutzungen zum Zeitpunkt der Gebietsanmeldung auch weiterhin Bestandsschutz genießen“, betont Bürgermeister Gerd-Christian Wagner aus Varel. Diese Haltung sei im Jahr 2011 auch von der Fischereiministerkonferenz der norddeutschen Länder vertreten worden.
Nun aber soll ganzjährig fast ein Drittel der AWZ für grundberührende mobile Fischereiverfahren und Stellnetze gesperrt werden. Andere Flächen sind für Windfarmen, Sandentnahmen, die Verklappung von Hafenschlick oder militärische Zwecke vorgesehen. „Dadurch bleiben für die Fischerei kaum noch Flächen übrig – und diese kleinen Gebiete werden bald völlig überfischt sein, weil alle Kutter sich dort ballen werden“, warnen Harrsen und Wagner. Eine Nachbesserung der Pläne mit einer Abschätzung der Folgen für die Natur, die Fischereibetriebe und auch den Tourismus sei dringend geboten – denn was wären die Nordseehäfen ohne Fischkutter?
Harrsen fordert darüber hinaus, die Beurteilung des ökologischen Zustandes der Nordsee an wissenschaftlich nachvollziehbaren Parametern auszurichten: „Die für die Bundesregierung tätigen Biologen behaupten einfach, die Nordsee sei in schlechtem Zustand. Aber den Beweis bleiben sie schuldig. Das ist doch keine ausreichende Grundlage für ein Fischereiverbot!“
Der Niedersachse Wagner schlägt in die gleiche Kerbe: „Vor Erlass eines Nutzungsverbotes muss nachgewiesen sein, dass die derzeitige Nutzung ursächlich, erheblich und relevant für die Veränderung der biologischen und physikalischen Eigenschaften, also für den schlechten Zustand der Habitate ist.“ Auch aus seiner Sicht seien die Ziele des Maßnahmenplanes nicht hinreichend konkret und nachvollziehbar definiert worden.

Die Fischerei hat an der deutschen Küste eine jahrhundertealte Tradition.
Die Fischerei hat an der deutschen Küste eine jahrhundertealte Tradition. © P. Pospiech

Mit Sorge sieht die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) daneben die Verschärfung des Kontrollaufwandes. Kein Berufszweig in Deutschland werde so unter Generalverdacht gestellt wie die Fischerei. Das sei eine extrem schlechte Basis für die Zusammenarbeit. „Zumindest sollte der Bund dafür sorgen, dass der Kontrollaufwand europaweit harmonisiert wird, damit die deutschen Fischer nicht stärker benachteiligt werden als die anderen“, fordert Wagner.
Der Nautische Verein Nordfriesland fordert ebenfalls ein Aussetzen des Verbots der Freizeitfischerei in den Naturschutzgebieten, bis hinreichende Erkenntnisse vorliegen, um danach zu entscheiden. „Ein vorsorgliches Verbot ohne solche Erkenntnisse widerspricht den Anforderungen für Gesetzesnormen“, sagte Gerd Seier in Husum.
Auch die Managementmaßnahmen für die Berufsfischerei bewertet er kritisch. Großflächige Sperrungen, in denen der Fischfang teilweise oder ganz verboten werden soll, sei der falsche Weg. Denn Windkraft-Cluster, Naturschutzgebiete und weitere gesperrte Räume würden letztlich riesige Gebiete ergeben, in denen Fischfang nicht stattfinden darf. Hier käme es dann zu einem Verdrängungswettbewerb auf den dann noch vorhanden Flächen für die Fischerei. Lediglich nur die Naturschutzgebiete zu betrachten, seit eine falsche Sicht der Dinge, die Gebiete müssen kumulativ gesehen werden.
Seier stellt fest, dass seit langem erkannt wird, dass der Natur nicht mehr entnommen werden dürfe, als nachwächst. „Nachhaltigkeit sei das Gebot“, das gewährleisten bereits Fangquoten, Mindestmaße und Maschengrößen als Ressourcenschonung. Weitere Gebietssperrungen in der vorgesehenen Größe sind nicht erforderlich. Das Verbot der Berufsfischerei solle daher ausgesetzt werden, bis genaue Kenntnisse über die durch Fischfang verursachten unnötigen Umweltschäden vorliegen und Fanggeräte eingesetzt werden können, die die Umwelt weniger belasten.

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.