Neue Regierung setzt sich für „Deutsche Küstenwache“ ein

Küstenwachboot BAYREUTH auf Patrouille in der Nordsee.
Küstenwachboot BAYREUTH auf Patrouille in der Nordsee. © Pospiech

In zwei Koalitionsverträgen positive Aussagen / geänderte Rahmenbedingungen erfordern Handeln

Zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) mit den Aussagen zum Küstenschutz und Gefahrenabwehrkonzept in der Koalitionsvereinbarung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. „Zum ersten Mal hat sich eine Regierungskoalition auf Landesebene zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in einem Koalitionspapier zustimmend geäußert“ sagte der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Bereits im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2010, so Harrsen, hatten CDU/CSU vereinbart: „Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen“. Mit beiden eindeutigen Aussagen will die SDN weiterhin versuchen, norddeutsche Bundes- und Landtagsabgeordnete zu überzeugen, die nötigen Beschlüsse zur Schaffung einer nationalen Küstenwache im Bundestag und in den Länderparlamenten zu fassen.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage und des geplanten Umbaus der Sicherheitssysteme in Deutschland fordert der Leiter des Arbeitskreises Küstenwache in der SDN, Hans von Wecheln, auch die maritimen Strukturen anzupassen. Veränderte Nutzungen der Meere durch größere Schiffseinheiten, Industrialisierung durch Offshore-Windfarmen, Baumaßnahmen in der Ostsee und eine insgesamt gewachsene Bedrohung durch möglich terroristische Aktivitäten erforderten eine straffere Führungsorganisation von Bund und Küstenländern.

Die SDN hatte bereits im Februar gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier für die Abgeordneten erstellt. Darin schlagen die Fachleute vor, durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundespolizei, Zoll, Fischereiaufsicht und Havariekommando mit ihren seegehenden Einheiten als „Deutsche Küstenwache“ zusammenzufassen. Dafür reiche ein Kabinettsbeschluss aus, unterstreicht der Vorsitzer der SDN. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Das sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Deutschen Marine sollen unberührt bleiben.

Vorheriger ArtikelRisk Focus: Engine Room Fires
Nächster ArtikelSinking of SS LA BOURGOGNE, 4 July 1898 with the loss of 549 lives
Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.