Befahrenen nautischen Führungskräften darf der Zugang zur neuen Ausbildung für den Lotsenberuf nicht erschwert werden. Lotsen hoffen auf positive Auswirkungen für ihren Nachwuchs durch die Fördermaßnahmen des Bundes für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt. Lotsen fordern den Erhalt des Kapitänspatentes bei der geplanten neuen Lotsenausbildung.
Der BSHL (BUNDESVERBAND DER SEE- UND HAFENLOTSEN) unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, Ausbildung und Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt zu sichern. Die finanzielle Förderung der Beschäftigung von Deutschen und EU-Bürgern auf Schiffen unter deutscher Flagge muss sich aber auch in einem Anstieg der potentiellen Bewerber aus der Seeschifffahrt für die sogenannten Sekundärberufe bei Lotsen, Schifffahrtsbehörden und Reederei- und Hafenbetriebe niederschlagen.
Auf ihrer kürzlich durchgeführten Jahreshauptversammlung hat sich die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der See- und Hafenlotsen einstimmig für unveränderten Beibehaltung und Förderung des konventionellen Zugangs zum Lotsenberuf ausgesprochen.
Die Lotsen wollen, dass die Bewerber mit Erfahrung in verantwortlicher Position, damit sind die Kapitäne oder 1. Nautischen Schiffsoffiziere gemeint, von den geplanten neuen Zulassungsvorschriften ausgenommen werden. Im Zuge der Einführung einer sogenannten „Neuen Lotsenausbildung“ soll gerade diesen Bewerbern nach dem Willen der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) der Zugang erschwert werden.
Damit würde es für zukünftige Interessenten an dem Beruf des Lotsen attraktiver, auf die neue Lotsenausbildung auszuweichen mit der Folge, dass die wichtige Komponenten Berufserfahrung und praktische Schiffskunde bei diesen Lotsenbewerbern nicht mehr vorhanden wären.
Gegen diese Planung der WSV haben sich bereits die Mitglieder der Lotsenbrüderschaften Elbe, NOK II/Kiel/Lübeck/Flensburg und Wismar/Rostock/Stralsund per Urabstimmung mit großer Mehrheit ausgesprochen.
Sie fordern die unveränderte Beibehaltung der bewährten Ausbildung zum Lotsen.
Der Berufsverband der See- und Hafenlotsen hat auf seiner Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums einstimmig beschlossen, dieser Forderung Nachdruck zu verleihen.
Der herkömmliche Weg zum Lotsenberuf darf für befahrene Kapitäne und Nautiker weder teuer, noch schwieriger, noch länger werden. Genau das wird aber bei dem Konzept der WSV zu einem neuen Ausbildungsweg für Lotsen, als nicht sofort offensichtliche Nebenwirkung mit eingeplant.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant unter anderem, die nicht unerheblichen Kosten für die längere Ausbildung der unbefahrenen Seelotsenanwärter auch auf die Seelotsenanwärter, die befahrenen Kapitäne und Nautiker sind, umzulegen. Auch die Seelotsenanwärterausbildung soll für alle Bewerber pauschal auf 12 Monate erhöht werden. Bisher beträgt sie für befahrene Kapitäne und Nautiker acht Monate.
Weiter ist geplant, dass sich die befahrenen Kapitäne und Nautiker, so wie auch die frischgebackenen Abgänger der Fachhochschulen und Fachschulen der Nautik, einem gemeinsamen, sehr umfangreichen Auswahlverfahren (Assessment) und einer praktischen Prüfung stellen müssen.
Damit auch in Zukunft genügend Bewerber mit praktischer Erfahrung als Nautiker zur Verfügung stehen, plant der BSHL das Erarbeiten eines Konzeptes, das Studierenden an den nautischen Ausbildungsstätten mit dem Berufswunsch „Lotse“, nach dem Patenterwerb bei Bedarf Bordarbeitsplätze als Nautiker auf Seeschiffen – auch ausländischer Flagge – vermittelt.
Die Mitgliederversammlung des BSHL unterstützt trotz der genannten Vorbehalte die Erarbeitung eines zusätzlichen alternativen Zugangsweges zum Lotsenberuf für Bewerber ohne Erfahrung in nautischer Position.
Diese Ausbildung sollte jedoch erst umgesetzt werden, wenn die kürzlich angelaufenen Bemühungen der Bundesregierung, Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt fördern, und das Bemühen, Arbeitsplätze für Nautiker auch auf ausgeflaggten Schiffen zur Verfügung zu stellen, keine ausreichende Verbesserung der Anzahl der Bewerber mit ausgefahrenem Kapitänspatent für die Lotsen erbringt.
Diese neue Ausbildung müsste nach der Auffassung des BSHL einige Voraussetzungen erfüllen:
* Mindestens den Bachelor Abschluss an einer Fachhochschule für Nautik als Zulassungsvoraussetzung zur neuen Lotsenausbildung.
* Rechtsichere Anerkennung der Beratungszeit als bestallter Lotse als STCW-Fahrzeit zum Erwerb des Befähigungszeugnisses Kapitän (NK) nach vier Jahren Lotsendienst ab der ersten Bestallung durch die WSV des Bundes.
* Die qualitative und quantitative Bewerberauswahl soll zukünftig im Einvernehmen (bisher nur Benehmen) mit der jeweils betroffenen Lotsenbrüderschaft und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erfolgen.
* Zusätzlich entstehende Ausbildungskosten im Vergleich zur konventionellen Ausbildung sollten „nutzerfinanziert“ durch den Bund und die internationale Seeschifffahrt übernommen werden.
Beitragsfoto: Nightflyer