E-Mobilität ist der falsche Weg – Wir benötigen weiterhin den Verbrenner

„In den Beratungsgremien der Bundesregierung mangelt es an technischer Umsetzungskompetenz. Es mangelt dort an Ingenieurinnen und Ingenieuren, die dafür ausgebildet sind, technische Lösungen auf Basis der Naturgesetze erfolgreich zu realisieren“, sagte Prof. Dr. Ing. Thomas Willner, Fakultät Life Sciences, Department Verfahrenstechnik, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW).

Und wenn VW’s Mister Elektrik kürzlich offiziell verkündete: „Die E-Mobilität ist die einzige Technik den Klimawandel zu schaffen…“ kann man nur sagen: „Sie irren gewaltig Herr Diess“ (Aber bei einem Jahresgehalt von rund 8 Mio EUR interessiert ihn sein Irrtum wohl nicht)

In einer aufsehenerregenden Online-Konferenz der HAW beleuchtete Prof. Willner am 15. März 2021 die vielen schwerwiegenden Fehlentscheidungen, die von Industrie und Politik im Hinblick auf den Klimaschutz gemacht wurden und weiterhin werden, wenn nicht schnellstens auf die Wissenschaft gehört wird.

Willners Fazit:

  • Die Ansicht, Elektromobilität gehöre zu den besten Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr, ist überholt.
  • Die Elektromobilität scheidet als Klimaschutzmaßnahme aus.
  • Die übertriebene einseitige Förderung der Elektromobilität auf nationaler und europäischer Ebene muss umgehend korrigiert werden.

Willner: „Klimatechnisch zielführender wäre es, den Verbrennungsmotor und die gesamte vorhandene Infrastruktur beizubehalten und anstelle fossiler Kraftstoffe klimaneutrale alternative Kraftstoffe zu verwenden. Derzeit hat die Bundesregierung bereits (hochgerechnet auf 10 Mio. E-Autos) rund 160 Mrd. € (!) an Steuergeldern für die Förderung der E-Mobilität reserviert (Kaufprämie + Steuervergünstigungen ohne Investitionshilfen für den Infrastrukturaufbau). Nicht zu vergessen die Erhaltung von vielen Arbeitsplätzen: Mehrere 100.000 Jobs wären sonst im mittelständischen Zulieferungsbereich des Automobilsektors gefährdet, sowie die Vermeidung von Rohstoffengpässen und Umweltproblemen in den Rohstoffländern beim massiven Hochfahren der Elektromobilität“.

Willner ist mit seinen Erklärungen / Forderungen nicht allein: 59 Wissenschaftler, tätig an deutschen Hochschulen / Universitäten, unterzeichneten einen offenen Brief an die Bundesregierung mit folgendem Inhalt:


Wir, die unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, fordern die Bundesregierung auf, das derzeit in Vorbereitung befindliche Gesetz und die zugehörige Verordnung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote technologieneutral zu gestalten und in erster Linie an Kriterien der Nachhaltigkeit und der realen physikalischen Minderung der Emissionen an Treibhausgasen (THG) auszurichten. Die Unterzeichnenden sind der Überzeugung, dass die geplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die der Umsetzung der Neufassung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (EU) 2018/2001″ (RED ll) dienen sollen, diese für einen nachhaltigen Klimaschutz essentiellen Bedingungen bei weitem nicht angemessen berücksichtigen und zu einer Verfehlung der langfristigen Klimaschutzziele für Deutschland ungeachtet der aktuellen vorübergehenden Effekte der Corona-Pandemie führen werden.

Unsere wichtigsten Forderungen sind:

  1. Die erwarteten realen THG-Minderungen der geplanten Maßnahmen sind offenzulegen und transparent an dem noch vorhandenen CO2-Emissionsrestbudget für Deutschland im globalen Kontext zur Erreichung des 1,5-Grad-Zieles der Erderwärmung auszurichten.
  2. Die Potenziale der THG-Minderung durch nachhaltige alternative flüssige und gasförmige Kraftstoffe sind uneingeschränkt zu nutzen.
  3. Alle Klimaschutzmaßnahmen sollen ausschließlich anhand ihrer realen THG-Minderung auf die THG-Quoten-Verpflichtung angerechnet werden.
  4. Mehrfachanrechnungen einzelner Klimaschutzmaßnahmen auf die THG-Quoten-Verpflichtung sind abzulehnen.
  5. Jede Klimaschutzmaßnahme muss im Sinne der Technologieneutralität gleichermaßen strengen Nachhaltigkeitskriterien unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen in der gesamten globalen Wertschöpfungskette unterzogen werden.
  6. Vor dem Hintergrund des immensen und stetig wachsenden Zeitdrucks sind für Klimaschutzmaßnahmen generell folgende Kriterien zu erfüllen:
  • Sie müssen ohne Verzug zu realen THG-Minderungen führen.
  • Sie dürfen keinen Export von THG-Emissionen verursachen, d. h. die Emissionen sind über die gesamte globale Wertschöpfungskette unter Sektorkopplungen zu betrachten.
  • Sie müssen schnell global angewandt werden können.

Anmerkung der Redaktion: Der komplette offene Brief inklusive unterzeichneter Wissenschaftler liegt der Redaktion vor

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.