Notschlepper NORDIC gehört jetzt auch optisch dazu

Der Notschlepper NORDIC nun mit schwarz-rot-goldener Farbkennung.
Der Notschlepper NORDIC nun mit schwarz-rot-goldener Farbkennung und damit ersichtlich als im staatlichen Auftrag agierender Notschlepper

Nordseeschützer loben Kennzeichnung / Fehlende Kennung war möglicherweise Mitursache für Havarie

Erfreut zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) über die kürzlich mit schwarz-rot-gold erfolgte Kennzeichnung des seit Januar 2011 im staatlichen Auftrag tätigen Notschleppers NORDIC als zweifelsfrei im hoheitlichen Auftrag agierendes Fahrzeug. Die durch das Bundesverkehrsministerium erteilte Aufgabe des Schiffes ist es, einen auf dem Meer manövrierunfähig treibenden Havaristen in maximal zwei Stunden zu erreichen sowie eine Schleppverbindung zu ihm herzustellen, um ihn auf See zu halten und so vor einer Kollision oder Strandung zu bewahren.

Wie die Vorgängerin OCEANIC auch, ist der Bergungsschlepper NORDIC zentraler Teil des staatlichen Notschleppkonzeptes Nordsee. Während alle Behördenschiffe mit den Farben der deutschen Flagge und dem Schriftzug „Küstenwache“ auf dem Rumpf deutlich erkennbar für die Schifffahrt als solche gekennzeichnet sind, fehlte bei dem vom Bund von einer privaten Reederei gecharterten Schlepper diese Kennzeichnung. Das war möglicherweise mitursächlich bei der Havarie der GLORY AMSTERDAM.

Der unter der Flagge Panamas fahrende Massengutfrachter war am 29. Oktober 2017 in einem Orkan morgens von seinem Ankerplatz losgerissen und trieb rund zwölf Stunden durch die Deutsche Bucht. Der Kapitän der GLORY AMSTERDAM erkannte lange nicht seine Verpflichtung eine Schleppverbindung mit der NORDIC herzustellen. Als schließlich eine Verbindung hergestellt werden konnte, riss diese nach einer halben Stunde, da die Besatzung des Havaristen, trotz genauer Anweisung, die Schleppleine unsachgemäß befestigt hatte. Am Abend strandete das Schiff rund zwei Kilometer vor Langeoog auf einer Sandbank.

Als Mitursache wurden in dem Abschlussbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) vor allem Verständigungsprobleme genannt, als es um praktische Absprachen für die Notschleppmanöver ging. So hatte der chinesische Kapitän die NORDIC wegen fehlender Kennzeichnung für einen kommerziellen Bergungsschlepper gehalten.

„Alle im staatlichen Auftrag tätigen Notschlepper in Europa sind für die internationale Seefahrt deutlich erkennbar“, weiß der Leiter des SDN-Arbeitskreises Küstenwache, Hans von Wecheln. „Sie haben die jeweilige nationale Kennung in Form des Hoheitszeichens an den Bordwänden und der jeweilige Auftraggeber ist zu lesen (z.B. „Coast Guard“ oder „Kustwacht“)“. „Besonders in der internationalen Seefahrt“, so von Wecheln weiter, „ist aufgrund der Sprachvielfalt und des Ausbildungsstandes eine eindeutige, klare Kennzeichnung unerlässlich“. Das wäre bei der Havarie erneut deutlich geworden.

Die BSU hatte bereits im Zwischenbericht und später sehr deutlich im Endbericht eine auffällige Kennzeichnung für den Notschlepper im staatlichen Einsatz empfohlen. Für die SDN war es schon seit Jahren unverständlich, dass neben den staatlichen Mehrzweckschiffen mit deutlicher Kennzeichnung, die von privat gecharterten Notschlepper NORDIC (Nordsee), BALTIC und FAIRPLAY 25 (beide Ostsee) diese Kennzeichnung bei Charterbeginn nicht bekommen hatten.

Anmerkg. der Redaktion: Wir fragen uns warum das erst jetzt, nach rund 8 Jahren Betriebszeit der NORDIC, auffällig wurde.
 

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.