In der Lübecker Bucht ist in der Zeit vom 19. bis 21. Oktober die Anti-Terror-Übung RACOON 2020 (RACOON ist die englische Bezeichnung für „Waschbär“) durchgeführt worden. Beteiligt waren das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundespolizei (BPOL)

Trainiert wurde auf der NILS HOLGERSSON, einem RoPax-Fährschiff der Reederei TT-Linie. Die Bundespolizei beteiligt sich mit der GSG 9, der Bundespolizei See und dem Flugdienst an der Übung.

Ziel der jährlich stattfindenden gemeinsamen Übungen ist es, das Zusammenspiel in einer lebensbedrohlichen Einsatzlage unter realistischen Bedingungen zu trainieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die Lübecker Bucht eignet sich für die Übung durch ihre geographische Lage. Darüber hinaus führt der gewählte Einsatzort nicht zu Behinderungen des Seeverkehrs. Die Übungen finden in jährlicher Folge mit wechselnden Szenarien statt.

Die Grundlage für diese einzigartige behördenübergreifende Übung ist ein internationales Abkommen, der „Internationale Code für die Gefahrenabwehr an Bord von Schiffen und in Hafenanlagen – ISPS-Code“. Der nach dem 11. September 2001 in Kraft gesetzte ISPS-Code regelt den Zugang zu Schiffen und Hafenanlagen und soll verhindern, dass diese zum Ziel von Terroristen oder durch Terroristen zur Waffe werden.

Als maritimer Bundesoberbehörde obliegt dem BSH die Umsetzung dieser Vorgaben. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der BPOL und dem BSH von 2016 bildet die Grundlage für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit praktischen Übungen zur maritimen Gefahrenabwehr.

Im Rahmen des ISPS-Codes arbeitet jede Reederei einen individuellen Gefahrenabwehrplan für jedes Schiff in der internationalen Fahrt beziehungsweise für alle Fahrgastschiffe aus, der die spezifischen baulichen und personellen Gegebenheiten des Schiffes berücksichtigt und individuelle Abwehrmaßnahmen festlegt. Die Besatzungen setzen die Auflagen zur Gefahrenabwehr unter Leitung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr an Bord um. Das BSH-Sachgebiet „Abwehr äußerer Gefahren auf See“ prüft und genehmigt unter der Leitung der Juristin Dr. Liliane Rossbach die Pläne für deutschflaggige Schiffe und kontrolliert die Umsetzung auch auf fremdflaggigen Fahrzeugen in Deutschland.

Die Bundespolizei ist die zentrale maritim-polizeiliche Behörde in den Gewässern seewärts des Küstenmeeres und daher zuständig für die Sicherheit von Schiffen unter deutscher Flagge sowie für deren Besatzungen und Passagiere. Um ihrer gesetzlich übertragenen Aufgabe nachkommen zu können, gestaltet die Bundespolizei die behördenübergreifenden Übungen gemeinsam mit dem BSH. Im Rahmen der diesjährigen nationalen maritimen Sicherheitsübung werden erstmals das neue Einsatzschiff BAMBERG sowie das Einsatzschiff BAD BRAMSTEDT, die Spezialeinheit GSG 9 sowie die maritim ausgestatteten Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel Fuhlendorf gemeinsam üben und damit die bundespolizeilichen Fähigkeiten zur Bewältigung von maritimen Bedrohungslagen weiter ausbauen. Die Bewältigung maritimer Bedrohungslagen stellt für die Einsatzkräfte immer eine besondere Herausforderung dar. Wellengang, schlechtes Wetter sowie gefährliche Strömungen erschweren die an sich schon bestehenden Herausforderungen zusätzlich und erfordern seitens aller eingesetzten Kräfte erhebliche Anstrengungen. Hinzu kommen die spezifischen, baulichen Besonderheiten der Schiffe. Nur durch regelmäßiges Üben, immer im Verbund mit den zivilen Besatzungen, die ihr Schiff im Detail kennen, kann die Gefahrenabwehr auf See kontinuierlich verbessert werden.

Die Durchführung einer Übung im dargestellten Umfang ermöglicht der BPOL, die Bewältigung komplexer lebensbedrohlicher Lagen im maritimen Bereich einerseits realitätsnah zu trainieren, andererseits das Zusammenwirken mit dem BSH – insbesondere mit Blick auf die vorhandenen Planunterlagen – auf Praxistauglichkeit zu überprüfen. Erklärtes Ziel der Gefahrenabwehr auf See ist die kontinuierliche Anpassung der Strukturen und Fähigkeitsprofile an die sicherheitstechnischen Erfordernisse. Die Übungen sollen auch sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich angewandt werden.

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.